Kongressbulletin

Deutscher Chirurgie Kongress 2024 Jahrestagung der DGAV

Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Hernien

Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Hernienchirurgie (CAH) der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie  (DGAV) wurde anlässlich des 14. Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Rahmen der 129. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie wurde am 24. April 2012 in Berlin gegründet. Auch wenn die Hernienchirurgie zur täglichen Routine in den meisten Kliniken gehört, so sind die Anforderungen an Qualität und die langfristigen Ergebnisse gestiegen. Auch der technische Fortschritt verändert und erweitert die Hernienchirurgie neben den Herausforderungen, die der Strukturwandel im Gesundheitssystem mit sich bringt.

Die CAH der DGAV spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Forschung, Lehre und qualitätsgesicherter klinischer Best Practice. Dabei ist die Behandlungsqualität von etablierten Standardverfahren aber auch jene von innovativen Techniken, Materialien und komplexen Hernien ein wesentliches Kriterium, das im Sinne der Standardisierung und Optimierung der Dokumentation, Kontrolle und Evaluation bedarf. Um dies zu erreichen, kooperiert die CAH auch mit der Deutschen Herniengesellschaft (DHG). So wurde u.a. die Zertifizierungsordnung für Hernienzentren gemeinsam erarbeitet. Weiterhin gestaltet die CAH aktiv eine Vielzahl von Fortbildungsformaten auf nationaler und internationaler Ebene auf Kursen, Kongressen und Symposien und ist gegenwärtig aktiv in der Erstellung einer deutschen S2k-Leitlinie „Hernien“.

Auf dem Deutschen Chirurgenkongress werden dieses Jahr Sitzungen am Donnerstag, den 25. April 2024 unter dem Titel „Die komplexe Bauchwandhernie“ und am Freitag, den 26. April 2024 „Aktuelles zur Leistenhernie“ durch die CAH gestaltet.

Um die genannten Ziele erreichen zu können, ist eine adäquate Vergütung der hernienchirurgischen Prozeduren unerlässlich, sodass sich die CAH diesem Aspekt als weiteren Schwerpunkt annimmt. Ein aktuelles Beispiel ist der Umgang mit der Ambulantisierung im Gesundheitswesen, die durch Änderungen im sog. AOP-Vertrag im vergangenen Jahr für Verunsicherung gesorgt hat. Mithilfe eines gemeinsamen Positionspapier [1] zur Leistenhernien-Chirurgie haben die Vorstände der Fachgesellschaften Deutsche Hernien Gesellschaft (DHG), Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Hernien (CAH der DGAV), Österreichische Hernien Gesellschaft (ÖHG) und Schweizerische Arbeitsgruppe für Hernienchirurgie (SAHC) sich konstruktiv mit diesem Problem auseinandergesetzt, die Ausgangslage umfänglich dargelegt und die resultierende Situation bewertet.

Nicht zuletzt führte dieses koordinierte Bestreben dazu, dass der Weg zur Einführung der Hybrid-DRG gebahnt werden konnte. Die Hybrid-DRG wurde zum 01.01.2024 gesetzlich verankert. Es fehlte noch die Ausformulierung der Vorgaben und Rahmenbedingungen. Diese sind nach der Beratung mit den jeweiligen Interessensverbänden ausgehandelt und seit dem 7. Februar 2024 beschlossen. Die Vereinbarungen treten rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft und gelten für alle Hybrid-DRG-Fälle mit Aufnahme der Patientin oder des Patienten vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024. Sowohl mit dem KV-Spitzenverband wie mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung wurden die Hybrid-DRG beschlossen und gilt somit für alle versicherten Patienten.


[1] DACH-Konsensusgruppe ambulante Leistenhernienchirurgie., Niebuhr, H., Köckerling, F. et al. Leistenhernienoperationen – immer ambulant?. Chirurgie94, 230–236 (2023). doi.org/10.1007/s00104-023-01818-9